In Sankt-Petersburg wurde gegen eine Einwohnerin ein Verfahren wegen „Diskreditierung“ der Armee aufgrund einer individuellen Protestaktion eingeleitet
Elena Abramova führte eine individuelle Protestaktion vor dem Gostiny Dwor in St. Petersburg durch, bei der sie ein Plakat mit der Aufschrift „Freiheit für Nawalny! Freiheit für alle politischen Gefangenen! Nein zum Krieg!“ zeigte, diese Aktion brachte ihr ein Strafverfahren wegen wiederholter „Diskreditierung“ der russischen Armee (Artikel 280.3 des russischen Strafgesetzbuches) ein.
Zuvor war die junge Frau bereits wegen einzelner Protestaktionen mit Plakaten wie „Nein zum Krieg“ und „Frieden ohne Krieg, Russland ohne Putin“ administrativ belangt worden. Im ersten Fall verurteilte sie das Gericht zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubel (rund 300 Euro).
Nun drohen Elena Abramova bis zu 5 Jahre Haft.
Warum ist das wichtig?
Der Artikel über die wiederholte „Diskreditierung“ der Armee wurde im Eilverfahren am 4. März 2022 erlassen, eine Woche nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine. Dieser Artikel verstößt gegen die russische Verfassung, verletzt das Recht der Bürger auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und wurde geschaffen, um politische Repressionen gegen Regierungskritiker auszuüben.
Strafverfahren auf der Grundlage des Artikels über die „Diskreditierung“ der Armee werden eingeleitet, wenn eine Person zuvor auf der Grundlage eines Verwaltungsartikels über die „Diskreditierung“ zur Verantwortung gezogen wurde, wie im Fall von Elena Abramova. Somit führt dieser Artikel de facto zu einer doppelten Bestrafung für dieselbe Handlung.
Foto: Elena Abramova, OVD-Info.
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