Russland verbietet Wahlkandidatur für verurteilte Oppositionelle
Russische Oppositionelle mit Verurteilung zu einer Haftstrafe dürfen nicht an der Parlamentswahl teilnehmen. Das Verbot galt bisher nur für Schwerverbrecher.
Die russische Staatsduma hat ein Gesetz verabschiedet, wonach zu Haftstrafen verurteilte Oppositionelle nicht mehr bei Wahlen kandidieren können. Demnach dürfen etwa wegen Verstoßes gegen das Demonstrationsrecht zu Haft verurteilte Kreml-Gegner nicht mehr an Abstimmungen teilnehmen. Laut der Nachrichtenagentur Interfax sieht das Gesetz Verbote bei Verurteilten wegen Vergehen mittlerer Schwere vor.
Immer wieder kritisieren Menschenrechtler Justizwillkür in Russland bei der Verurteilung von Regierungsgegnern. Bisher war es nur verurteilten Schwerverbrechern verboten, bei Wahlen zu kandidieren.
Im kommenden Jahr wird in Russland ein neues Parlament gewählt. Regierungskritische Kräfte erwarten, dass der von der Kreml-Partei Einiges Russland dominierte politische Apparat alles tun wird, um eine Rückkehr der Opposition in das Parlament zu verhindern.
Unter dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hatten auch die letzten Oppositionspolitiker ihre Sitze in der Staatsduma verloren. Die im Parlament vertretenen Kommunisten, die Ultranationalisten unter dem Rechtspopulisten Wladimir Schirinowski von der sogenannten Liberal-Demokratischen Partei und die Kraft Gerechtes Russland gelten als systemtreue Parteien.
Bild: Wikimedia Commons.
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