Zwangseinweisung wegen Putin-Kritik

Am 2. Juni 2020 bestätigte das Stadtgericht in Jakutsk die zeitlich unbefristete Zwangsunterbringung von Aleksandr Gabyshev in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Schamane hatte 2019 versucht, von der ostsibirischen Stadt Jakutsk zu Fuß bis nach Moskau zu gehen, um den Kreml vom russischen Präsidenten Wladimir Putin „zu säubern“.

Aleksandr Gabyshev wurde wegen seiner unverhüllten Kritik an den Behörden zur Zielscheibe. Er darf nicht willkürlich seiner Freiheit beraubt und ohne seine freiwillige und informierte Zustimmung zu medizinischen Behandlungen gezwungen werden.

Der sibirische Schamane Aleksandr Gabyshev brach 2019 zu einem Fußmarsch von Jakutsk nach Moskau auf, wo er eigenen Aussagen zufolge den Kreml von Wladimir Putin säubern wollte. Seine Reise wurde im September 2019 rechtswidrig von der Polizei abgebrochen und er musste nach Jakutsk zurückkehren.

Am 12. Mai 2020 drangen Bereitschaftspolizeikräfte und mehrere Sanitäter_innen mit Gewalt in die Wohnung von Aleksander Gabyshev ein und brachten ihn in die neuropsychologische Betreuungsstelle von Jakutsk, weil er angeblich einen COVID-19-Test verweigert hatte. Seinem Rechtsbeistand zufolge wurde Aleksandr Gabyshev gezwungen, eine Einwilligung für eine zweiwöchige Einweisung zu Beobachtungszwecken zu unterschreiben. Der COVID-19-Text fiel negativ aus und am 29. Mai verlangte Aleksandr Gabyshev seine Entlassung. Eine eilig einberufene Ärztekommission stellte allerdings fest, dass der Schamana eine „Gefahr für sich und andere“ darstelle. Der Leiter der Betreuungsstelle beantragte beim Stadtgericht von Jakutsk eine Genehmigung für die Verlängerung der Verwahrung von Aleksandr Gabyshev und argumentierte, dass der Patient an einer „Überbewertung der eigenen Persönlichkeit“ leide und Ideen geäußert habe, der „Regierung schaden zu wollen“. Am 2. Juni 2020 bestätigte das Gericht die Zwangsunterbringung von Aleksandr Gabyshev in einem psychiatrischen Krankenhaus, sodass er dort nun unbefristet festgehalten werden kann.

Kein Mensch darf willkürlich seiner Freiheit beraubt werden. Laut internationalen Gesetzen und Standards gilt der Freiheitsentzug bei psychischen Erkrankungen als ungerechtfertigt, sofern er nicht zwingend notwendig ist, um die Sicherheit der betroffenen Person und anderer Menschen zu schützen. Im Fall von Aleksandr Gabyshev wurden seine politischen Ansichten und sein Glaube als Belege für die Konstruktion einer angeblichen Geisteskrankheit benutzt.  Seine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie wurde gerichtlich bestätigt, obwohl es keine stichhaltigen Beweise dafür gibt, dass Aleksandr Gabyshev eine Gefahr für andere Menschen darstellt. Zudem wurde sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, als die von der Verteidigung aufgerufenen Zeug_innen von der Polizei inhaftiert wurden, weil sie angeblich gegen die restriktiven Maßnahmen zur Pandemieeindämmung verstoßen hatten.

Die Zwangsunterbringung von Aleksandr Gabyshev in einem psychiatrischen Krankenhaus ist ein klarer Fall des Missbrauchs der Psychiatrie zum Zwecke der Bestrafung und stellt eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung dar.

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