600.000 Euro für Justizopfer Mollath

Im Streit um Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie haben sich das Justizopfer Gustl Mollath und der Freistaat Bayern gütlich geeinigt. Der Freistaat „zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte. Der Rechtsstreit sei damit beendet.

Mollath ist das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands. Er war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden – zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. 2747 Tage – mehr als sieben Jahre – hatte er in der Psychiatrie verbracht.

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Illustration (CC) Harald Bischoff