600.000 Euro für Justizopfer Mollath
Im Streit um Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie haben sich das Justizopfer Gustl Mollath und der Freistaat Bayern gütlich geeinigt. Der Freistaat „zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte. Der Rechtsstreit sei damit beendet.
Mollath ist das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands. Er war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden – zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. 2747 Tage – mehr als sieben Jahre – hatte er in der Psychiatrie verbracht.
Quelle
Illustration (CC) Harald Bischoff
Deutsch – Russisches Jahr der Menschenrechte
Das Projekt informiert deutsche Gesellschaft einschließlich des russischsprachigen Teils über die Lage in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte in Russland; und die Russen – über die Situation in diesem Bereich in Deutschland. Unter Beteiligung des russischen Menschenrechtszentrums „Memorial“ und des Forums der russischsprachigen Europäer sowie mit Unterstützung des deutschen Auswärtigen Amtes realisiert.