Die Staatsduma hat ein Gesetz verabschiedet, das den Ausschluss von Anwälten von der Vertretung vor Gericht erlaubt

Die Staatsduma verabschiedete in dritter Lesung ein Gesetz, das es erlaubt, den Anwälten lebenslang das Recht auf Vertretung vor Gericht zu entziehen. Informationen dazu sind im „System der Gesetzesunterstützung“ erschienen.

Quelle
Illustration (CC) Christian Schnettelker