Fluchthelferin verurteilt – mildernde Umstände anerkannt

Vor dem Strafgericht in Bellinzona wurde die 47-jährige Tessinerin Lisa Bosia, eine Sozialarbeiterin im Herbst 2017 schuldig gesprochen, 24 Flüchtenden rechtswidrig die Einreise in die Schweiz, den Aufenthalt und danach die Ausreise erleichtert zu haben.

Das Appellationsgericht hat die Strafe der Vorinstanz wesentlich herabgesetzt. Es hat festgehalten, dass das Beherbergen von Migranten ohne Ausweise in der Schweiz während wenigen Tagen nicht strafbar ist.

Das Appellationsgericht hat festgestellt, dass Bosia aus achtenswerten Beweggründen den Flüchtenden geholfen hat und angesichts der schwierigen Lage der jungen Menschen in schwerer Bedrängnis war. Deshalb haben die Richter jetzt die in erster Instanz bedingt erlassene Strafe von 80 auf neu 20 Tagessätze herabgesetzt, die Busse von 1000 Franken gestrichen.

 

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