Duma verabschiedete ein Gesetz, das Einzelpersonen als „ausländische Agenten“ anerkennt

In der zweiten Lesung nahm die Staatsduma Änderungen des Gesetzes über die Anerkennung von Personen als „ausländische Agenten“ an. Die Entscheidung wurde fast einstimmig bei einer Enthaltung getroffen.

Als „ausländische Agenten“ können Personen, die Medienmaterialien der ausländischen Medien verbreiten oder an deren Erstellung teilnehmen oder Geld bzw. Eigentum aus dem Ausland oder von russischen juristischen Personen erhalten, die von ausländischen Quellen finanziert werden.

 

Illustration (СС) Smenega