Aidar Gubaidulin, Angeklagter des „Falls vom 27. Juli“, wurde wegen Androhung von Gewalt neu angeklagt

Der Untersuchungsausschuss erhob gegen den Angeklagten des „Falls vom 27. Juli“ Aidar Gubaidulin eine neue Anklage. Darüber berichtete Maxim Pashkov der Anwalt von Herrn Gubaidulin.

Der junge Mann wurde gemäß Artikel 318 Teil 1 des Strafgesetzbuchs (Androhung von Gewalt gegen einen Regierungsbeamten) angeklagt. Nach Angaben der Ermittler warf Gubaidulin eine Plastikflasche, die früher als Gewaltversuch galt und nun als „Bedrohung“ eingestuft wird.

Laut Paschkow, „der Pluspunkt ist – die Untersuchung behauptet jetzt nicht, dass die Flasche voll war.“ Nach dem Wortlaut der Anklage warf Gubaidulin eine Flasche, traf nicht und „drohte“ damit, Gewalt anzuwenden.

 

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