Die Bundeswehr entließ einen Soldaten, weil er sich geweigert hatte, einer Kollegin die Hand zu geben

Das Oberste Verwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz hat am 10. Oktober die Weigerung eines Bundeswehrsoldaten, einer Kollegin die Hand zu geben, als Zeichen eines „Radikalisierungsprozesses auf religiöser Basis“ gewertet.

Der Antragsteller versuchte zu beweisen, dass seine Zurückhaltung, Frauen die Hand zu geben, sein Muslim-Recht ist. Das Gericht akzeptierte seine Argumente jedoch nicht und vertrat die Auffassung, dass das Verhalten des aus dem Dienst entlassenen Soldaten einen Mangel an Respekt für seine KollegInnen darstelle, was den Zusammenhalt und die Kampfkraft der Bundeswehr gefährde.

 

Quelle
Illustration (CC) andreavallejos