Gericht in Berlin: Mobbing wegen ostdeutscher Herkunft keine Diskriminierung

Migazin berichtet, dass das Arbeitsgericht Berlin folgendes entschieden hat: Ostdeutsche sind keine Mitglieder einer ethnischen Gruppe. Deshalb ist Mobbing aufgrund der ostdeutschen Herkunft am Arbeitsplatz keine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Ein Berliner wurde bei einem Zeitungsverlag als stellvertretender Ressortleiter beschäftigt. Zwei vorgesetzte Mitarbeiter haben ihn wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt. Der Mann verklagte deswegen seinen Arbeitgeber auf Entschädigung, Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Das Arbeitsgericht wies aber die Klage ab mit der Begründung, dass Menschen ostdeutscher Herkunft nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung seien.

 

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Illustration (CC) Thomas Kohler